Besetzung nächstmöglich | befristet für 2 Jahre | Vollzeit | Hochschulreferat Finanzen | Campus Südstadt
Das erwartet Sie
- Bearbeitung und Abrechnung von Reisekosten nach dem Landes- und Bundesreisekostengesetz (u.a. Dienst- und Fortbildungsreisen, Exkursionen, Fahrtkostenerstattungen)
- Auskunft und Beratung der Kolleg*innen der TH Köln bei Reisevorhaben
- Bearbeitung von Rückforderungen inklusive Anfertigung von Schreiben
- Freigabe von Rechnungen und Bedienung des Ticketsystems
- Bearbeitung von Widersprüchen zu Reisekostenabrechnungen
- Betreuung des SAP Reisekostensystems FI-TV sowie Vertretung als Key-User*in
- Selbstständige Durchführung von Testungen
Das bringen Sie mit
- Abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich oder eine vergleichbare Qualifikation mit relevanter Berufserfahrung
- Erfahrungen im Bereich der kaufmännischen Buchhaltung
- Kenntnisse in Spesenabrechnungen von Vorteil
- Versiert im Umgang mit den gängigen MS Office-Programmen sowie idealerweise Erfahrung im Umgang mit SAP
- Sehr gute Deutsch- und gute Englischkenntnisse
- Ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationsfähigkeiten
- Selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise
Wir bieten Ihnen
- Vergütung nach EG 9a TV-L
- Flexible Arbeitszeiten und Option zum mobilen Arbeiten nach Absprache
- Familienfreundliche Arbeitsbedingungen und -umfeld
- Arbeitszeitkonto mit der Möglichkeit ganze Tage freizunehmen
- Vielseitiges Fort- und Weiterbildungsangebot für Ihre individuelle fachliche und persönliche Weiterentwicklung
- Möglichkeiten zur Teilnahme am Hochschulsport und Gesundheitsförderprogrammen
- Hochschulinterne Veranstaltungsangebote (z.B. Betriebsausflug, Lesungen)
- Gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr
- Jahressonderzahlung nach TV-L
- 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
Die TH Köln steht für Chancengleichheit und strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an. Bewerbungen von Frauen werden daher bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung ebenso bevorzugt berücksichtigt.
Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung ebenso bevorzugt berücksichtigt.
Aufgrund einschlägiger Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes können nur Personen berücksichtigt werden, die bislang nicht an der TH Köln beschäftigt waren.
Die Stelle kann grundsätzlich auch in Teilzeit ausgeübt werden.
Die Stelle kann grundsätzlich auch in Teilzeit ausgeübt werden.